Allgemeine Mietbedingungen für die Anhängervermietung
Stand: September 2026
Vermieter
MotoTrailer – Andreas Schäfer
Hauptstraße 81
63814 Mainaschaff
Telefon: 0178 / 118 73 00
E-Mail: mieten@mototrailer24.de
Internet: www.mototrailer24.de
1. Geltung und Vertragsgegenstand
Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Anhängern zwischen MotoTrailer – Andreas Schäfer, nachfolgend „Vermieter“, und dem jeweiligen Mieter. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
Vermietet werden der im Mietvertrag bezeichnete Anhänger sowie das dort aufgeführte Zubehör.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Reservierung und Vertragsschluss
Anfragen sind zunächst unverbindlich.
Eine Reservierung wird verbindlich, sobald sie vom Vermieter in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, bestätigt wurde. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, wird die Reservierung erst mit dem fristgerechten Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich.
Der schriftliche Mietvertrag wird bei der Übergabe des Anhängers unterzeichnet. Er dokumentiert insbesondere den vereinbarten Mietzeitraum, den Mietpreis, den gemieteten Anhänger, das Zubehör und den bei Übergabe erkennbaren Zustand.
Bei Reservierungen für einen festen Mietzeitraum kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt, soweit die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
3. Mietpreis, Vorauszahlung und Kaution
Es gilt der bei der Reservierung vereinbarte Mietpreis. Der Mietpreis ist spätestens bei der Übergabe des Anhängers zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Vermieter kann für eine Reservierung eine Vorauszahlung verlangen.
Bei Fahrten innerhalb Deutschlands wird keine Kaution erhoben.
Bei vorher vereinbarten Fahrten in das EU-Ausland ist bei der Übergabe eine Kaution von 150 Euro in bar zu hinterlegen. Eine Nutzung des Anhängers außerhalb Deutschlands ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Ansprüche des Vermieters bestehen.
Werden Schäden oder fehlendes Zubehör festgestellt, darf die Kaution in angemessenem Umfang bis zur Prüfung des Sachverhalts und zur abschließenden Abrechnung zurückbehalten oder mit fälligen Forderungen verrechnet werden.
Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution begrenzt.
4. Übergabe, Mietdauer und Rückgabe
Bei der Übergabe werden der erkennbare Zustand des Anhängers, vorhandene Vorschäden und das mitvermietete Zubehör gemeinsam geprüft und dokumentiert. Eine Fotodokumentation kann Bestandteil des Übergabeprotokolls sein.
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den dokumentierten Übergabezustand.
Der Vermieter darf die Übergabe insbesondere verweigern, wenn
- kein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt wird,
- keine erforderliche und gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist,
- erhebliche Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen oder
- das vorgesehene Zugfahrzeug offensichtlich ungeeignet ist.
Mietdauer und vereinbarter Rückgabezeitpunkt ergeben sich aus dem Mietvertrag. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Der Anhänger ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren.
Für die Dauer einer nicht genehmigten verspäteten Rückgabe kann der Vermieter mindestens die vereinbarte Miete für die zusätzliche Nutzungsdauer als Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Bei der Rückgabe werden der erkennbare Zustand des Anhängers, neu festgestellte Schäden und fehlendes Zubehör gemeinsam dokumentiert. Die Dokumentation des Rückgabezustands stellt kein Anerkenntnis einer Haftung oder einer bestimmten Schadenhöhe dar.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich,
- den Anhänger sorgfältig und pfleglich zu behandeln,
- sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
- die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten,
- die Ladung ordnungsgemäß zu sichern,
- die zulässige Stützlast einzuhalten,
- den Anhänger gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung zu sichern,
- erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und
- den Anhänger nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters an Dritte weiterzugeben oder weiterzuvermieten.
Der Mieter muss sich vor Fahrtantritt davon überzeugen, dass das verwendete Zugfahrzeug für den jeweiligen Anhänger geeignet ist und die erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorliegt.
Eine Nutzung außerhalb Deutschlands ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
6. Zubehör und Reinigung
Mitvermietetes Zubehör ist sorgfältig zu behandeln und vollständig zurückzugeben.
Vom Mieter zu vertretende Verluste oder Beschädigungen des Zubehörs sind zu ersetzen.
Der Anhänger ist besenrein und frei von außergewöhnlichen Verschmutzungen zurückzugeben.
Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung kann eine Reinigungspauschale von 15 Euro berechnet werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.
7. Verhalten bei Unfall, Diebstahl oder Schaden
Jeder Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstige Schaden ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und nach Möglichkeit durch Fotos und weitere geeignete Unterlagen zu dokumentieren.
Soweit es aufgrund der Umstände erforderlich ist, insbesondere bei Personenschäden, ungeklärter Schuldfrage, Diebstahl oder erheblichen Sachschäden, ist die Polizei hinzuzuziehen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadenereignisses mitzuwirken und dem Vermieter alle hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ein Schuldanerkenntnis gegenüber Dritten darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht abgegeben werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Versicherung und Haftung des Mieters
Der Anhänger ist haftpflichtversichert. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am gemieteten Anhänger.
Eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für den Anhänger besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder eine Person, der er die Nutzung des Anhängers überlassen hat, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch
- Überladung,
- Überschreitung der zulässigen Anhänge- oder Stützlast,
- mangelhafte Ladungssicherung,
- Bedienungsfehler,
- unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung,
- Nutzung durch nicht berechtigte Personen oder
- Verstöße gegen diese Mietbedingungen.
Der zu ersetzende Schaden kann insbesondere erforderliche Reparaturkosten, Gutachterkosten, Bergungs- und Abschleppkosten, eine nachgewiesene Wertminderung sowie einen nachgewiesenen Nutzungsausfall umfassen.
Umsatzsteuer ist nur zu ersetzen, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die ausschließlich durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Anhängers entstanden sind, haftet der Mieter nicht.
Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe einer hinterlegten Kaution begrenzt.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
10. Stornierung
Stornierungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung beim Vermieter eingeht.
Soweit eine Vorauszahlung geleistet oder eine verbindliche Reservierung bestätigt wurde, gelten folgende Stornokosten:
- bis einschließlich 14 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei,
- 13 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 25 Prozent des vereinbarten Mietpreises,
- 6 bis 2 Kalendertage vor Mietbeginn: 55 Prozent des vereinbarten Mietpreises,
- ab einem Kalendertag vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 100 Prozent des vereinbarten Mietpreises.
Eine bereits geleistete Vorauszahlung wird auf die anfallenden Stornokosten angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückgezahlt.
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Mietverhältnisses und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.